Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Training
Das Kleingedruckte hier ganz einfach, also stressfrei zu lesen.
1. Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald Sie das Training schriftlich zugesagt haben.
2. Optionsdaten sind für beide Vertragspartner bindend. Wir gewähren Ihnen eine Optionsfrist von 7 Tagen nach Anfrage. The Right Way behält sich das Recht vor, nach Ablauf der Optionsdaten die reservierten Trainings/Tagungsräume/Zimmer zu vergeben.
3. Reservierte Trainings stehen dem Leistungsnehmer nur zu der vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der Trainings über den vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf der vorherigen Rücksprache mit The Right Way .
4. Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus der Trainingsausschreibung und in der Teilnahmesbestätigung, die darauf Bezug nimmt.
5. Eine Rückvergütung bestellter, aber nicht in Anspruch genommener Leistungen, ist nicht möglich.
6. Ändert sich nach Vertragsabschluss der Satz der gesetzlichen Mehrwertsteuer, so ändert sich der vereinbarte Preis entsprechend.
7. Bei Um- bzw. Abbestellungen von reservierten Trainings, bzw. Zimmern und Arrangements, werden in Rechnung gestellt:
a) bis 60 Tage vor Trainingsbeginn keine Kosten
b) 59 bis 30 Tage vor Trainingsbeginn 40% der vereinbarten Leistungen
c) 29 bis 15 Tage vor Trainingsbeginn 80% der vereinbarten Leistungen
d) 14 bis 0 Tage vor Trainingsbeginn 100% der vereinbarten Leistungen
8. Eine Stornierung der gebuchten Vereinbarung muss schriftlich erfolgen.
9. Störungen an zur Verfügung gestellten technischen und sonstigen Einrichtungen werden schnellstmöglich beseitigt. Eine Zurückzahlung von Zahlungen kann jedoch nicht vorgenommen werden.
10. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
11. Berichtigung von Irrtümern, sowie von Druck- und Rechenfehlern, bleibt vorbehalten.
12. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder dieser Bedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen.
13. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag und seiner Erfüllung wird, soweit gesetzlich zulässig, die Zuständigkeit des Amtsgerichts Würzburg/Bayern vereinbart.










